Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nach 2015 hat in vielen Unternehmen ein Umdenken begonnen. Bemerkbar machten sich vor allem Aufwände zur Katalogisierung von Prozessen zur Sammlung, Verarbeitung und Speicherung von Daten. Unternehmensrichtlinien zum Datenschutz wurden aktualisiert und die Mitarbeitenden mit in die Verantwortung genommen. Nicht immer hat dies zu nachhaltigen Verhaltensänderungen geführt. Menschliches Handeln begünstigt mehr als 80 Prozent aller Cybersicherheits-Vorfälle. Um aus dem gesteigerten Bewusstsein für Datenschutz auch entsprechende Verhaltensweisen abzuleiten, bedarf es weiterer Unterstützung und Schulung.
Von Dr. Martin J. Krämer
Datenschutz ist gleich Kundenschutz, so einfach ist das. Unternehmen müssen die Daten ihrer Kunden schützen, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Kundendaten werden jedoch von Mitarbeitenden verwendet, um Dienstleistungen zu erbringen oder Produkte herzustellen. Den Mitarbeitenden, die diese Daten verwalten und schützen müssen, kommt daher eine wichtige Rolle zu.
Daraus ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Mitarbeiterschulungen zur Erfüllung dieser Aufgabe. Security-Awareness bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch kontinuierliche Schulung in die Lage versetzt werden, potenzielle Sicherheitsbedrohungen zu erkennen und zu vermeiden, um die IT-Sicherheit und den Datenschutz zu unterstützen.
Tatsächlich ergibt sich die Notwendigkeit zur Schulung der Mitarbeitenden auch direkt aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht de facto eine Pflicht zur Schulung. Auch der oftmals zur Umsetzung der DSGVO herangezogene ISO 27001 Standard erfordert regelmäßige Security-Awareness-Trainings (siehe Anhang 7.2.2).
In Deutschland wird die ISO 27001 als Standard für Informationssicherheit von vielen Unternehmen genutzt und auch von der Bundesregierung empfohlen. Unternehmen, die diese Norm einhalten, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die Grundsätze der Informationssicherheit und geeignete Maßnahmen zum Schutz von IT-Systemen und -Daten informiert sind. Hierzu gehören auch regelmäßige Schulungen zur Förderung des Sicherheitsbewusstsein.
Der Schutz von Daten und Informationssicherheit sind für Unternehmen von grundlegender Bedeutung. Um diese Ziele zu erreichen, können Unternehmen auf den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zurückgreifen, der durch die BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-3 eine Zertifizierung nach ISO 27001 ermöglicht. Wesentliche Bestandteile des IT-Grundschutzes sind die Integration der Mitarbeitenden in den Sicherheitsprozess und die Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit. Mitarbeitende spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Sicherheitszielen und -maßnahmen in Unternehmen. Daher ist es entscheidend, dass sie über ein ausreichendes Sicherheitsbewusstsein verfügen und bereit sind, dieses im Arbeitsalltag umzusetzen. Nur so kann eine Sicherheitskultur in der Institution aufgebaut und im Arbeitsalltag gelebt werden.
In einigen Branchen gelten darüber hinaus weitere Rahmenbedingungen. Versicherer gehen beispielsweise dazu über, Security-Awareness-Training in ihre Kriterienkataloge aufzunehmen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) führt regelmäßige Schulungen in seinem Standard-Katalog für Cyber-Versicherungen auf. Generell taucht das Thema Schulungen als Unterthema in immer mehr Kriterienkatalogen auf. Das Thema gewinnt also auch in der Versicherungsbranche an Bedeutung und eine umso prominentere Positionierung in den Kriterienkatalogen der Versicherer ist zu erwarten. Auf dem amerikanischen Versicherungsmarkt ist das Thema Schulung und Awareness teilweise bereits in den Top 5 Kriterien angekommen. Ein Trend zu weiteren Anforderungen an die Unternehmens- und Sicherheitskultur ist absehbar.
Beim Aufsetzen eines Security-Awareness-Programm sollten Unternehmen die folgenden sechs Kernkomponenten eines Programms zur Sensibilisierung für Cybersicherheit beachten: