04. Sep. 2018

DSGVO: Bitkom sieht bei Umsetzung noch zahlreiche Probleme


Nach einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom haben drei von vier Unternehmen in Deutschland die Frist zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 verfehlt. "Auch jetzt noch sind bei weitem nicht alle Unternehmen mit der Umsetzung fertig. Die DSGVO hat die Unternehmen viel Zeit und Geld gekostet und bedeutet weiterhin jede Menge Arbeit", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional getroffen. Dehmel: "Durch die vielfältigen formalen Vorgaben müssen bestehende Prozesse umgestellt und neue Prozesse eingeführt werden. Das kostet gerade kleine Unternehmen ihre ohnehin schon knappen Ressourcen. Sie haben in der Regel auch keine eigene Rechtsexpertise, sondern müssen diese im Zweifel teuer einkaufen." So mache die Grundverordnung keine Unterschiede zwischen einem Startup, einem gemeinnützigen Verein oder einem internationalen Großkonzern. "Alle werden über einen Kamm geschoren. Hier und bei einer ganzen Reihe weiterer Punkte muss nachgebessert werden", so Dehmel.

Ein Beispiel für den Mehraufwand seien die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden und Geschäftspartnern. Aus Sicht des Bitkom ist weder hinreichend sicher, dass die Bereitstellung der Informationen über einen Link auf eine Webseite ausreichend ist, noch ist klar, wie konkret und umfangreich die Informationen im Einzelnen sein müssen. Für Webseiten galt auch vorher schon die Pflicht zur Bereitstellung einer Information über die Datenverarbeitung. Diese war jedoch nicht so umfangreich. Durch die Ausweitung der Regelung steht nun auch zur Debatte, wie die Informationspflicht bei alltäglichen Vorgängen wie Visitenkartenübergaben, E-Mailverkehr, Kundenkarten in Restaurants und Shops zu erfüllen ist.

In der Praxis schwierig umzusetzen sei auch das gänzlich neue Recht auf Datenportabilität. Laut DSGVO haben Personen das Recht, die Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigem und maschinenlesbarem Format zu erhalten oder an einen anderen Dienst senden zu lassen. "Für viele Unternehmen ist immer noch nicht geklärt, welche Daten davon umfasst sind und ab wann die Rechte anderer Betroffener verletzt werden könnten", so Dehmel.

Aus Bitkom-Sicht verzögern sich derzeit Vertragsabschlüsse im Dienstleistungsbereich, weil sich die Vertragsparteien oft nicht einig sind, ob es sich um eine Verarbeitung im Auftrag handelt, für die der Abschluss einer speziellen Datenverarbeitungsvereinbarung notwendig ist, oder nicht. Hier gäbe es unterschiedliche Sichtweisen, auch bei den Aufsichtsbehörden. Die Frage sei deshalb wichtig, weil personenbezogene Daten im Auftrag nur dann rechtmäßig verarbeitet werden können, wenn eine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Handelt es sich dagegen um eine andere Konstellation, gelten wieder andere Voraussetzungen für die rechtmäßige Verarbeitung.

Dehmel: "Die Datenschutz-Grundverordnung hat in jedem Fall zu mehr Datenschutzbewusstsein bei Organisationen in Deutschland beigetragen. Ob die vielen Umstellungen und Formalia auch zu einem deutlich besseren und vor allem zukunftsgerichteten Datenschutz geführt haben, muss dagegen bezweifelt werden." Rechtsunsicherheiten beim Einsatz von Big Data und KI-Anwendungen seien auch mit der Verordnung nicht ausgeräumt worden. "Das Datenschutzrecht zu modernisieren und eine Balance zwischen Datenschutz und anderen berechtigten Interessen von Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen, bleibt weiter auf der Tagesordnung", so Dehmel.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 505 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.