14. Aug. 2018

Neue Versionen einschlägiger BSI-Richtlinien veröffentlicht


Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der neuen Bundesregierung spielt die elektronische Vorgangsbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung (E-Akte) eine wichtige Rolle, so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). „Die erforderlichen und empfohlenen Maßnahmen sind in den einschlägigen Richtlinien des BSI, wie zum Beispiel der BSI TR-03125 (TR-ESOR, ‚Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente‘) und der BSI TR-03138 (TR-RESISCAN, ‚Ersetzendes Scannen‘) enthalten“. Das BSI weist darauf hin, dass diese beiden Richtlinien kürzlich aktualisiert und „unter anderem an die rechtlichen Rahmenbedingungen der europaweit gültigen eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (EU) Nr. 2016/679 angepasst“ wurden.

BSI: „Sowohl für das ersetzende Scannen gemäß Version 1.2 der BSI TR-03138 (RESISCAN) als auch für die Beweiswerterhaltung signierter Dokumente gemäß Version 1.2.1 der BSI TR-03125 (TR-ESOR) ergeben sich dadurch organisatorische Erleichterungen. Beispielsweise können im Scanprozess und im Rahmen der Beweiswerterhaltung für die Integritätssicherung statt personenbezogenen Signaturen nun auch elektronische Siegel eingesetzt werden, die einer juristischen Person zugeordnet sind. Diese neuen Möglichkeiten wurden im Rahmen der TR RESISCAN bereits von ersten Anwendern in der Bundesverwaltung für die vertrauenswürdige Digitalisierung genutzt.“