Zugriffsschutz (IT)

Siehe auchPasswort, Sicherheitssoftware.

Für die Informationstechnik (Datenverarbeitungs-, Kommunikations- und Bürotechnik) getroffene administrative und technische Vorkehrungen, die gewährleisten, dass nur berechtigten Personen ein angestrebter Zugriff gestattet wird und dass ein bestimmtes/definiertes Maß der -->Vertraulichkeit, -->Integrität und -->Verfügbarkeit von automatisiert zu bearbeitenden Informationen sichergestellt ist.
(Neu aufgenommen am  4.6.2000)

(Meißner, Kurt-Heinz, Dipl.-Ing. Hennef-Rott)