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Vertraulichkeit
Unter Vertraulichkeit im Sinne der IT-Sicherheit versteht man die Tatsache, daß die Information nur Befugten zugänglich ist und kein unbefugter Informationsgewinn stattfinden kann. Von dieser Grundbedrohung können auch Programme als Informationen im weiteren Sinne betroffen sein, z.B. wenn ein Verfahren, dessen Vorschrift durch ein Programm dargestellt wird, geheim gehalten werden soll (IT-Sicherheitshandbuch des BSI). |