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Vernichtung von Informationsträgern Siehe auch Datenträgervernichter. Sowohl Geheimschutz als auch -->Datenschutz schreiben zwingend eine Vernichtung ausgesonderter Informationsträger (Aktenordner, Mikrofilme, Magnetbänder, Disketten, Kassetten, etc.) mit vertraulichem Inhalt vor. Unter ordnungsgemäßer Vernichtung versteht man eine derartige physische Zerstörung (i.d.R. Zerkleinerung oder Stoffumwandlung), dass eine Reproduktion überhaupt nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. In Betracht kommt daher auch eine - durch zuverlässiges Personal überwachte - Verfeuerung in einem Hochofen oder Heizkraftwerk. Es erscheint allerdings zweckmäßiger
und sicherer, ausgebrauchte Informationsträger unmittelbar dort zu
vernichten, wo sie entstehen bzw. gelagert sind. Je länger der Weg
bis zum Ort der Vernichtung, desto größer das Risiko von Pannen.
In der Praxis hat sich deshalb, je nach Größe des Unternehmens
/ der Behörde, eine Kombination von zentralen und dezentralen Vernichtungsgeräten
als sehr sinnvoll erwiesen. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Spezialfirmen,
die eine mobile Vernichtung mit Großvernichtungsgeräten direkt
beim Kunden anbieten. (Opfermann, Walter, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart ) |