Vernichtung von Informationsträgern

Siehe auch Datenträgervernichter.

Sowohl Geheimschutz als auch -->Datenschutz schreiben zwingend eine Vernichtung ausgesonderter Informationsträger (Aktenordner, Mikrofilme, Magnetbänder, Disketten, Kassetten, etc.) mit vertraulichem Inhalt vor. Unter ordnungsgemäßer Vernichtung versteht man eine derartige physische Zerstörung (i.d.R. Zerkleinerung oder Stoffumwandlung), dass eine Reproduktion überhaupt nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. In Betracht kommt daher auch eine - durch zuverlässiges Personal überwachte - Verfeuerung in einem Hochofen oder Heizkraftwerk.

Es erscheint allerdings zweckmäßiger und sicherer, ausgebrauchte Informationsträger unmittelbar dort zu vernichten, wo sie entstehen bzw. gelagert sind. Je länger der Weg bis zum Ort der Vernichtung, desto größer das Risiko von Pannen. In der Praxis hat sich deshalb, je nach Größe des Unternehmens / der Behörde, eine Kombination von zentralen und dezentralen Vernichtungsgeräten als sehr sinnvoll erwiesen. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Spezialfirmen, die eine mobile Vernichtung mit Großvernichtungsgeräten direkt beim Kunden anbieten.
(letzte Änderung: 24.4.2000)

(Opfermann, Walter, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart )