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Siehe auch BSI, Deutsches IT-Sicherheitszertifikat, Zertifizierung. Erneute Zertifizierung auf der Basis
einer schon erfolgten Zertifizierung nach Produktänderungen, Änderung
der Kriterien, Änderung des Auslieferungsverfahren etc. Aufgrund der
Erkenntnisse aus der vorausgegangenen Erst-Zertifizierung ist der mit einer
Re-Zertifizierung verbundene Aufwand in der Regel deutlich geringer als
bei einer Erst-Zertifizierung. So kann die Re-Evaluierung je nach Art und
Umfang der vorgenommenen Änderungen auf bestimmte Prüfaspekte
des angewendeten Kriterienwerks und/oder auf bestimmte Teile des Produktes
eingeschränkt werden. Beispiel: Das Ergebnis einer Zertifizierung
gilt nur für eine bestimmte Version eines Produktes. Das bedeutet,
dass oftmals verhältnismäßig kurze Zeit nach der Zertifizierung
eines Produktes - bedingt durch einen kurzen Produktzyklus - eine neue
Version des Produktes auf den Markt kommt, für die das Zertifikat
keine Gültigkeit hat. Diesem Umstand trägt das Verfahren der
Re-Zertifizierung in pragmatischer Weise Rechnung. Die Re-Zertifizierung
gibt dem Antragsteller die Möglichkeit, in einem stark verkürzten
Verfahren, in dem nur die relevanten Änderungen des Produktes geprüft
werden, das Zertifikat für ein schon zertifiziertes Produkt auf eine
neue Version übertragen zu lassen. (Krause, Christian, Dipl.-Ing., |