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Passwort
Kennwort, das zusätzlich zur
Teilnehmeridentifikation bei der Inbetriebnahme von Bildschirmarbeitsplätzen
einer Datenverarbeitungsanlage oder von entsprechend geschützten Personalcomputern
eingegeben werden muss, um nur berechtigten Personen den Zugriff zum System
zu gestatten.
Die Sicherheit der Zugangs- und
Zugriffsrechteverwaltung hängt entscheidend vom korrekten Gebrauch
des Passworts ab. Es empfiehlt sich daher dringend, verbindliche Vorgaben
bezüglich Gestaltung und Benutzung zu entwickeln und die IT-Anwender
damit vertraut zu machen. Die nachfolgend aufgeführten Grundregeln
basieren auf Empfehlungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
bzw. auf entsprechenden Ausführungen im IT-Grundschutzhandbuch (-->Grundschutz)
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (-->BSI):
- Als oberste Maxime gilt: "Für
den Benutzer leicht zu merken, für einen Fremden schwer zu erraten."
- Keine Trivialpasswörter verwenden
(z.B. Name, Vorname, Geburtstage, 4711, arithmetische Reihen - 1 2 3 4
5 / a b c d - oder andere nebeneinander liegende Tasten, gast usw.)
- Mindestlänge: 8 Stellen. Kürzere
Passworte sollte das System automatisch zurückweisen.
- Unbedingt alphanumerisch gestalten;
d.h. Buchstaben und Zahlen-/Zeichen-Kombination.
- Niemandem mitteilen! Niemals auf
dem Bildschirm anzeigen lassen!
- Ausschließlich zum Zwecke
der Hinterlegung schriftlich fixieren, wobei es dann im versiegelten Umschlag
aufzubewahren ist.
- Unter keinen Umständen auf
programmierbaren Funktionstasten speichern. Speicherung allenfalls in einer
verschlüsselten Datei statthaft.
- Keine vom System automatisch generierten
Passworte verwenden (sind in der Regel vom Benutzer nur schwer zu merken
und verleiten insofern zum vorschriftswidrigen - siehe Regel 6 - Notieren).
- Voreingestellte Passwörter
(z.B. des Herstellers bei Auslieferung von IT-Systemen) sind unverzüglich
durch individuelle Passwörter zu ersetzen.
- Für die Erstanmeldung neuer
Benutzer ausschließlich Einmalpasswörter verwenden, die nach
ihrem erstmaligen Gebrauch gewechselt werden müssen.
- Die Eingabe des Passworts sollte
möglichst unbeobachtet stattfinden.
- Nach dreifacher fehlerhafter Passworteingabe
sollte eine Sperrung erfolgen, die nur vom Systemadministrator wieder aufgehoben
werden kann.
- Passwort in angemessenem Zeitabstand
(bei normalen Anwendungen mindestens alle 90 Tage) ändern; Einhaltung
des vorgeschriebenen Turnus ist durch Systemsteuerung sicherzustellen.
- Die letzten zehn Passworte können
nicht erneut verwendet werden (automatische Ablehnung durch das System).
- Für herausragende Funktionen
oder besonders sensible Daten/Anwendungen wird ein Zusatzpasswort erforderlich
("4-Augen-Prinzip" bzw. zwei Personen kennen je das halbe Passwort).
(letzte Änderung 24.4.2000)
(Opfermann, Walter, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart )
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