Integrität

Siehe auch Vertraulichkeit.

Unter Integrität im Sinne der IT-Sicherheit versteht man die Tatsache, dass Informationen nur von Befugten in beabsichtigter Weise verändert und nicht unzulässig modifiziert werden können. Dieses Schutzziel gilt auch für Programme, da die Integrität der Daten nur bei ordnungsgemäßer Verarbeitung und Übertragung garantiert werden kann. Häufig wird unter dem Begriff Integrität außer der Unversehrtheit auch noch die Vollständigkeit, die Widerspruchsfreiheit und die Korrektheit verstanden. Vollständig bedeutet, dass alle Teile der Information verfügbar sind. Korrekt sind Daten, wenn sie den gemeinten Sachverhalt unverfälscht beschreiben (IT-Sicherheitshandbuch des -->BSI).
(Letzte Änderung: 3.6.2000)

(Schneider, Willi, Dr., Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn )