Elektronische Unterschrift

Siehe auch Digitale Signatur, Signaturgesetz, Signaturverordnung, EU-Richtlinien, Trust Center.

Eine elektronische Unterschrift kann eine elektronisch übermittelte handschriftliche Unterschrift oder eine digitale Signatur sein.

Eine digitale Signatur ist ein digitales Siegel, das einen eindeutigen und nicht manipulierbaren Zusammenhang zwischen einer natürlichen Person und einem elektronischen Dokument herstellt.

Aus dem zu signierenden Dokument wird nach einer bestimmten Rechenvorschrift eine Checksumme (Hashwert, -->Hash-Funktion) berechnet. Dieses Rechenverfahren ist ein Einweg-Verfahren, d. h. aus der berechneten Checksumme kann das Originaldokument nicht wieder zurückberechnet werden. Darüberhinaus ist es nicht möglich, ein zweites, von dem ersten abweichendes, Dokument zu erzeugen, das den gleichen Hashwert besitzt. Die Checksumme wird mit dem geheimen Schlüssel des Unterzeichners verschlüsselt und mit dem Originaldokument an den Empfänger versandt. Dieser erzeugt unter Verwendung der gleichen Rechenvorschrift erneut einen Hashwert aus dem Dokument. Außerdem entschlüsselt er mit dem öffentlichen Schlüssel des Senders den ihm zugesandten verschlüsselten Hashwert, den der Sender zu Beginn erzeugt hat. Sind die beiden Hashwerte gleich, so kann er davon ausgehen, dass das Dokument unverändert bei ihm angekommen ist und der Sender tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt zu sein.
(Neu aufgenommen am 12.6.2000)

(Rüttgen, Jutta, Dipl.-Ing., Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI, Bonn )