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Siehe auch Digitale Signatur, Signaturgesetz, Signaturverordnung, EU-Richtlinien, Trust Center. Eine elektronische Unterschrift kann eine elektronisch übermittelte handschriftliche Unterschrift oder eine digitale Signatur sein. Eine digitale Signatur ist ein digitales Siegel, das einen eindeutigen und nicht manipulierbaren Zusammenhang zwischen einer natürlichen Person und einem elektronischen Dokument herstellt. Aus dem zu signierenden Dokument wird nach einer bestimmten
Rechenvorschrift eine Checksumme (Hashwert, -->Hash-Funktion)
berechnet. Dieses Rechenverfahren ist ein Einweg-Verfahren, d. h.
aus der berechneten Checksumme kann das Originaldokument nicht wieder zurückberechnet
werden. Darüberhinaus ist es nicht möglich, ein zweites, von
dem ersten abweichendes, Dokument zu erzeugen, das den gleichen Hashwert
besitzt. Die Checksumme wird mit dem geheimen Schlüssel des Unterzeichners
verschlüsselt und mit dem Originaldokument an den Empfänger versandt.
Dieser erzeugt unter Verwendung der gleichen Rechenvorschrift erneut einen
Hashwert aus dem Dokument. Außerdem entschlüsselt er mit dem
öffentlichen Schlüssel des Senders den ihm zugesandten verschlüsselten
Hashwert, den der Sender zu Beginn erzeugt hat. Sind die beiden Hashwerte
gleich, so kann er davon ausgehen, dass das Dokument unverändert bei
ihm angekommen ist und der Sender tatsächlich derjenige ist, der er
vorgibt zu sein. (Rüttgen, Jutta, Dipl.-Ing., |