Einrichtungsschutz

Unter diesem Oberbegriff werden aktive und passive Objektschutzmaßnahmen, insbesondere im Bereich von Einrichtungen der Datenverarbeitung, zusammengefasst. Man versteht darunter sowohl eine ausschließliche Überwachung (= passive Schutzart) der zu schützenden Einrichtung durch Brand-Detektionsgeräte, als auch eine Kombination dieser Detektionseinrichtung mit Objektlöschanlagen (= aktive Schutzart).

Als Brandmelder kommen VdS-anerkannte Aktivmelder in Frage. Bekannt sind hochsensible Absaugmelder (Rauchansaugsystem), die im Detektionsteil mit extrem kurzwelligem Licht nach dem Streulicht- oder dem Durchlichtprinzip Rauchaerosole detektieren. Diese Geräte bieten die Möglichkeit, erste feinste Rauchentwicklungen überhitzter Kabel, die einem Entstehungsbrand vorausgehen können, zu erkennen. Weiterhin sind Absaugmelder bekannt, die im Detektionsteil konventionelle VdS-anerkannte Ionisationskammer-Melder und optische Rauchmelder verwenden.

Als Löscheinrichtungen kommen speziell für den Einrichtungsschutz VdS-anerkannte CO2- Argon- und Inergen-Kleinfeuerlöschanlagen zum Einsatz. Diese Einrichtungs-Löschanlagen können mit einem Löschmittelvorrat nach VdS-Richtlinie 2304 bis zu fünf Einzeleinrichtungen absichern.

Im Unterschied zu diesen aufwändigen Einrichtungsschutzanlagen, kennt man Kleinlöschanlagen nach DIN 14497, die insbesondere Maschinen im Werkzeugbau schützen.

(Büssem, Rudolf, Diplom-Physiker, Köln )