Datenträgervernichter

Siehe auch Informationsschutz, Vernichtung.

Sofern die auf Magnetbändern/-platten, Disketten, CD-Roms etc. gespeicherten Informationen nicht mehr benötigt werden, wird das Speichermedium i.d.R. nicht vernichtet, sondern lediglich einem Löschvorgang (-->Löschen von magnetischen Datentraegern) mittel eines speziellen Löschgerätes unterzogen.

Kann ein Datenträger vertraulichen Inhalts aufgrund eines Defekts nicht mehr gelöscht und neu überschrieben werden, so ist er unter Einsatz von Spezialgerät (Magnetbandvernichter, Disketten-/CD-Vernichter) zu vernichten.
(Letzte Änderung: 24.4.2000)

(Opfermann, Walter, Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Stuttgart )