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Ein "externes Datenträgerarchiv" bietet die Möglichkeit zur Aufbewahrung von magnetischen und/oder optischen Datenträgern, sowie Microfilmen und Microfiches und gewährleistet den Schutz der Datenträger vor Feuer, Wasser, korrosiven Brandgasen, Sabotage und Diebstahl. "Extern" bedeutet in diesem Zusammenhang "außerhalb des Firmengeländes". Seit etwa 1989 wird externe Datenträgerarchivierung in Deutschland als Dienstleistung unter anderem von Sicherheitsdienstleistungsunternehmen (= Bewachungsunternehmen) angeboten. Anforderungen an das Unternehmen:
Anforderungen an die Bausubstanz: Voraussetzung ist eine stabile Bauweise der Außenhaut (d.h. Decken, Böden und Wände mindestens 20 cm Stahlbeton). Ist das Datenträgerarchiv als -->Datensicherungsraum ausgebaut, muss es die Brandprüfung nach VDMA 24 991 + Prüfvermerk RAL-RG 626/8 der Güteklasse R 60 D haben. Werden die Datenträger in Datensicherungsschränken gelagert, müssen diese die Brandprüfung nach VDMA 24 991 + Prüfvermerk RAL-RG 626/7 der z.Zt. höchsten Güteklasse S 120 DIS haben. Diese Art der Datenträgerlagerung ist sicherer als die Datenträgerlagerung im Datensicherungsraum. Weitere empfehlenswerte Sicherheitsmaßnahmen:
Gegebenenfalls benötigt das Datenträgerarchiv die Anerkennung für Verschlusssachen durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi). Die meisten externen Datenträgerarchive freier Anbieter sind rund um die Uhr zugänglich und verfügen über einen gesicherten Hol- und Bringdienst (-->Datenträgerkurier). (Horstkotte, Roland,
Geschäftsführer der BSGWÜST
Data Security GmbH, Frankfurt/M.)
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