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Die Dienstleistung "Datenträgerkurier" wird in der Regel in Zusammenhang mit der Dienstleistung "externe -->Datenträgerlagerung" angeboten, ist aber auch als eigenständige Dienstleistung zu nutzen. Aufgabe des Datenträgerkuriers ist sowohl der turnusmäßige Transport von Datenträgern vom externen Datenträgerarchiv zum Auftraggeber und umgekehrt, als auch die kurzfristige Lieferung von Datenträgern auf besondere Anforderung des Auftraggebers z.B. im Wiederanlauf nach einem RZ-Desaster. Wenn nach einem derartigen Katastrophenfall nur noch die Datenträger im externen Datenträgerarchiv existieren, muss sichergestellt sein, dass der Transport der Datenträger zum Ausweichrechenzentrum mit derselben Sicherheitsstufe erfolgt, mit der sie auch gelagert werden. D.h. feuersicher gem. VDMA 24 991 + Prüfvermerk RAL-RG 626/7 der Güteklasse S 120 DIS, sowie einbruchhemmend mindestens Klasse B (Stahlschrank). Die Lieferung, bzw. Abholung der Datenträger erfolgt nach einem im Auftragsfall zwischen Auftraggeber und Anbieter festzulegenden Handlingplan. Dieser schreibt vor, welche Datenträger wann, an wen, bzw. von wem ausgeliefert oder abgeholt werden müssen, sowie das Verfahren zur Prüfung der Empfangsberechtigung. Personal, Fahrzeug und Organisation müssen erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen. (Horstkotte, Roland,
Geschäftsführer der BSGWÜST
Data Security GmbH, Frankfurt/M.)
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