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Datensicherungscontainer, Datensicherungsraum, Datensicherungsschrank, Daten-Disketteneinsatz Siehe auch Server-Safe, Sicherheitssoftware. Datensicherungsschränke dienen zur feuergeschützten Aufbewahrung von Informationsträgern aller Art . Es wird unterschieden zwischen Schränken zur Aufbewahrung von Informationsträgern aus Papier (Ordner, Hängemappen, Karteien usw.), Schränken für Magnetdatenträger (Magnetbänder, Magnetplatten usw.) und Filmen sowie Schränken zur Aufbewahrung von Disketten. Die Differenzierung rührt von der Isolationsfestigkeit her, d.h. dem Anstieg der Schrank-Innentemperatur bei einem Brand. Konstruktionsmerkmale:
Datensicherungsschrank für Disketten (einschließlich Papier und Datenträger aller Art) der Güteklasse S 120 DIS nach RAL-RG 626/7.
Datensicherungsschränke sind meist nur bedingt einbruchgeschützt. Der Einbruchschutz kann den Sicherheitsstufen B nach VDMA 24992, C nach RAL-RG 626/2, D10 nach RAL-RG 626/10 sowie den Widerstandsgraden I, II und III nach RAL RG 627 entsprechen. Für Datensicherungsschränke existieren Prüfungen beziehungsweise Gütesicherungsverfahren verschiedener Institute. Zum Beispiel:
Der in Europa bekannteste und härteste Test ist der sog. "Braunschweig-Test" der FuP (Feuerwiderstandsprüfung sowie Feuerstoß- und Sturztest in der Materialprüfanstalt für das Bauwesen am Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz der Technischen Universität Braunschweig). Datensicherungsschrank S 120 DIS in der Sturzprüfung aus 9,15 m Höhe (Foto: Forschungs und Prüfgemeinschaft)
Die Prüfungen erfolgen nach dem VDMA-Einheitsblatt 24991 Teil 1, wobei folgende Güteklassen unterschieden werden (Der Verwendungszweck der Datensicherungsschränke wird durch die Zusatzbezeichnungen P, D, und DIS) definiert. :
Maßgeblich für die Typprüfungen von Datensicherungsschränken sowie Datensicherungsräumen und Datensicherungscontainern sind die Einheitsblätter VDMA 24991 Teil 1 "Prüfbedingungen für das Brandverhalten von Stahlschränken und sonstigen Behältern" und VDMA 24991 Teil 2 "Prüfbedingungen für das Brandverhalten von Datensicherungsräumen und Datensicherungscontainern". Die Einheitsblätter VDMA 24991 Teil 1 und Teil 2 entsprechen in den Anforderungen und prüftechnischen Kriterien der EN 1047-1 "Datensicherungsschränke" bzw. EN 1047-2 "Datensicherungsräume und Datensicherungscontainer". Nach diesen VDMA-Einheitsblättern werden Brandprüfungen durchgeführt, die nachweisen, dass die jeweiligen Datensicherungsschränke, Datensicherungsräume und Datensicherungscontainer die vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Brandprüfungen nach den VDMA-Einheitsblättern sind die Grundlage für die Teilnahme an den Prüf-, Zertifizierungs- und Gütesicherungsverfahren der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V., Frankfurt/ Main. Die Technischen Regelwerke hierfür sind beim RAL-Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Bonn, unter RAL-RG 626/7 für Datensicherungsschränke sowie unter RAL-RG 626/8 für Datensicherungsräume und Datensicherungscontainer registriert (RAL). Sonderformen: Kombination von Datensicherungsschränken der Güteklassen S 60 P oder S 120 P mit Einsätzen zur Aufbewahrung von Disketten (E 60 P/DIS oder E 120 P/DIS). Die Einsätze, eingebaut in Datensicherungsschränke, werden ebenfalls nach dem VDMA-Einheitsblatt 24991 Teil 1 typgeprüft und unterliegen der Gütesicherung nach RAL-RG 626/7. In der Praxis haben sich Datensicherungsschränke nach RAL-RG 626/7 zum Schutz von Datenträgern einschließlich Disketten und Papierdokumenten aller Art bewährt. Allerdings genügen Datensicherungsschränke aufgrund des immer größeren Anwachsens der zu schützenden Datenbestände nicht mehr in allen Fällen den praktischen Anforderungen. In diesen Fällen stehen Datensicherungscontainer und Datensicherungsräume zur Verfügung. Ähnlich wie ein Wertschutzraum ist ein Datensicherungsraum ein komplexes Sicherheitssystem mit zahlreichen Einzelteilen und Werkstoffkombinationen. Datensicherungsraum nach RAL-RG 626/8
Datensicherungsräume müssen zur Aufbewahrung von Datenträgern den gleichen Brandschutz wie Datensicherungsschränke gewährleisten. Als Datensicherungsräume im Sinne des Einheitsblattes VDMA 24991 Teil 2 gelten
Bei Räumen in Massivbauart wird vorausgesetzt, dass die umgebenden Bauteile die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse F 90 nach DIN 4102 Teil 2, erfüllen. Dasselbe gilt für Decken, auf denen Räume als selbstständige Konstruktionen aufgebaut werden. Datensicherungsräume und Datensicherungscontainer, die die Anforderungen nach dem VDMA-Einheitsblatt 24991 Teil 2 "Prüfbedingungen für das Brandverhalten von Datensicherungsräumen und Datensicherungscontainern" erfüllen, werden in die Güteklasse R 60 D bzw. C 60 D eingestuft. Hierin bedeuten: R = Raum; C = Container; 60 = 60 Minuten Beflammungszeit; D = Datenträger. Über erfolgreiche Brandprüfungen wird vom Prüfinstitut ein Prüfungszeugnis ausgestellt. Die Prüfungszeugnisse dienen nur der Zertifizerung durch die Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V., Frankfurt/Main. Durch die Prüfvermerke werden die laufenden Fertigungsüberwachungen nach den Gütesicherungsverfahren RAL-RG 626/7 für Datensicherungsschränke und nach RAL-RG 626/8 für Datensicherungsräume und Datensicherungscontainer nachgewiesen. Datensicherungscontainer:
(Lickteig, Klaus E., Geschäftsführer der |