Datenschutz

Siehe auch Datensicherung, Server-Safe.

Der Schutz des Bürgers vor den Gefahren, die eine Verarbeitung seiner Daten mit sich bringt, insbesondere die Sicherung des "(Grund-) Rechts auf informationelle Selbstbestimmung". In Deutschland wurde dieses "(Grund) Recht" im sogenannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 aus dem Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes abgeleitet.

Im Vordergrund des deutschen Datenschutzgesetzes (BDSG) steht das grundsätzliche Verbot der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten. Dies hat zur Konsequenz, dass personenbezogene Daten in den meisten Fällen nur mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden dürfen.

Für den öffentlichen Bereich wird neben der automatisierten Datenverarbeitung auch die Datenverarbeitung in Akten, Bild- und Tonträgern in den Schutz des BDSG mit einbezogen; im nicht-öffentlichen Bereich gilt es nur für den automatisierten Bereich.

Für die speichernden Stellen gilt der Grundsatz, dass sie alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen haben, die erforderlich sind, um die Ausführungen des Datenschutzgesetzes oder anderer Datenschutzvorschriften zu gewährleisten. Die Maßnahmen müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Im BDSG wie auch in anderen Datenschutzgesetzen in Europa werden hierzu zehn Maßnahmen - die "zehn Gebote"- genannt.

Seit Februar 1995 gibt es in der EU eine Datenschutzrichtlinie, die ein nahezu gleichmäßiges Datenschutzniveau in allen Ländern der EU garantieren soll. Bis Ende 1998 haben die Partnerstaaten der EU Zeit, die Vorschriften dieser Richtlinie in ihre nationalen Datenschutzgesetzgebungen zu übernehmen. Viele Aspekte des deutschen Datenschutzrechts finden sich in der Richtlinie wieder. In einigen Punkten z.B. in der Unterscheidung des öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichs sowie durch die Anwendung neuer Technologien (Chipkarten) wird es aber Anpassungen geben.

(Ernestus, Walter, Dipl. Informatiker, Referent beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Bonn )