07. Februar 2006
Eine "große Koalition" aus Daten- und Verbraucherschützern, Bürgerrechtlern und Journalisten hat sich heute in einer gemeinsamen Erklärung gegen die von der Bundesregierung befürwortete Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ausgesprochen. Zu den zehn unterzeichnenden Verbänden gehören unter anderem der
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), die
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD), der
Deutsche Journalisten-Verband e. V. (DJV) , das
Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) und der
Chaos Computer Club.
Die Organisationen wenden sich damit klar gegen EU-Pläne zur vorsorglichen Protokollierung jeglicher Benutzung von Telefon, Handy und Internetdiensten zur späteren Nutzung durch Strafverfolgungsbehörden. Die vorgesehene Regelung sei schlicht inakzeptabel: "Sie bewirkt keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre und die Sicherheit Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenüberwachung der Bevölkerung", heißt es in der
gemeinsamen Erklärung der Verbände. Die Vereinbarkeit einer derartigen Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten solle daher gerichtlich überprüft werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Plänen zur Vorratsdatenspeicherung eine Bedrohung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. "Eine demokratische Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass nicht der Staat die Bürger, sondern die Bürger den Staat kontrollieren", kommentierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung bedeute den Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der Nutzer digitaler Kommunikation. Das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung drohe zunehmend zu einem Grundsatz der informationellen Fremdbestimmung zu werden.
Die zehn Verbände fordern die Mitglieder des Bundestags auf, an ihrer 2005 erklärten Ablehnung der Massendatenspeicherung festzuhalten. Falls die
geplante EU-Richtlinie nicht zu verhindern sei, müssten wenigstens die verbleibenden Spielräume zugunsten der Bürger und der Wirtschaft voll ausgeschöpft werden, wozu die gemeinsame Erklärung einen Zehn-Punkte-Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung enthält. Demzufolge sollen unter anderem Datenspeicherung und Abrufsmöglichkeiten auf ein Minimum beschränkt, die bestehende Identifizierungspflicht vor dem Abschluss von Telefon- und Handyverträgen aufgehoben werden und der Zugriff nur bei konkretem Verdacht zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten möglich sein; Berufsgeheimnisträger müssten zudem eine Sonderstellung erhalten, die eine Nutzung erfasster Kommunikationsdaten nur in Ausnahmefällen zuließe.