28. Juli 2003
Ein neuer Leitfaden des
Bundesverbandes Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM)
informiert über den so genannten elektronischen Datenzugriff
bei Außenprüfungen der Finanzämter. Die
Broschüre greift die bisher gemachten Erfahrungen mit dem
neuen Prüfinstrument der Finanzverwaltung auf, referiert die
aktuelle Rechtslage, beantwortet Fragen von Unternehmensseite und
stellt passende Technik zur Datenspeicherung vor.
Die deutschen Steuerbehörden verfügen mit dem Recht zum elektronischen Datenzugriff über die Befugnis, die steuerrelevanten Daten in den elektronischen Buchführungssystemen per Computer abzufragen und auszuwerten. Unternehmen sind ihrerseits gesetzlich verpflichtet, diese Daten elektronisch zu archivieren, wenn sie auf elektronischem Wege empfangen oder erstellt wurden. Angaben in Unternehmens-Steuererklärungen sind somit für die Behörden bei Außenprüfungen schneller, effektiver und umfassender als bisher nachzuvollziehen. So kann sich etwa ein Steuerprüfer vor Ort die von ihm angeforderten elektronischen Daten zu Prüfzwecken auf einem Datenträger aushändigen lassen.
Diese gesetzlichen Grundlagen gelten zwar bereits seit dem
1. Januar 2002, doch Steuerprüfungen dieser Art sind
erst in den letzten Wochen angelaufen. Erste Erfahrungen haben
gezeigt, dass bei der konkreten Anwendung einige Fragen offen
bleiben: Genaue Vorgaben, wie die Buchhaltung für den
elektronischen Datenzugriff zu organisieren und welche
Speichertechnik dabei einzusetzen ist, enthalten die gesetzlichen
Regelungen nämlich nicht. "Wie die Unternehmen die
Anforderungen zum elektronischen Datenzugriff erfüllen, ist
ihnen weitgehend selbst überlassen", stellt
BITKOM-Geschäftsführer Peter Broß fest. Das
Bundesministerium der Finanzen hat die gesetzlichen Neuregelungen
zwar in seinem Schreiben
Grundsätze zum Datenzugriff und zur
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) vom Juli 2001
sowie in weiteren Veröffentlichungen erläutert. Aber
einige unklare Formulierungen in den "Grundsätzen" und
Fehlinterpretationen in Fachveröffentlichungen haben bei
etlichen Betroffenen Unsicherheit erzeugt.
"Bislang ist leider festzustellen, dass viele Unternehmen nicht oder nur unzureichend über die Neuerungen informiert sind. Insbesondere herrscht Unklarheit über die neuen Rechte der Außenprüfer sowie die künftigen Anforderungen an die gesetzeskonforme Datenspeicherung", erläutert Broß. "Mit dem BITKOM-Leitfaden leisten wir einen Beitrag für mehr Rechtssicherheit und informieren über die Speichermedien, mit denen die Anforderungen der neuen Rechtslage erfüllt werden können."
Der laut BITKOM als allgemeine Einführung konzipierte
Leitfaden bereitet die geltenden Grundsätze des elektronischen
Datenzugriffs praxisorientiert auf und beantwortet die von
Unternehmensseite am häufigsten gestellten Fragen. Die
einsetzbare Speichertechnik wird mit ihren jeweiligen Vor- und
Nachteilen dargestellt. Durch seinen deutlichen Praxisbezug soll
der BITKOM-Leitfaden nicht nur für eine Vielzahl von
Unternehmen, sondern auch für Steuer- und Finanzfachleute
nützlich sein. Der 23-seitige
Leitfaden GDPdU steht in der Rubrik
"Publikationen" im
Internetangebot des BITKOM zum
kostenfreien Download bereit.