24. Juni 2003
Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten, dürfen
nach Meinung des
Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) nicht vollautomatisch
verändert werden. Zumindest für den konkreten Fall des
automatisierten Betriebssystem-Updates von Microsoft Windows
2000 (SP3) und XP
haben die Kieler Datenschützer festgestellt, dass dieses
Verfahren gegen das Landesdatenschutzgesetz verstößt.
Vermutlich sind jedoch auch alle anderen Bundesländer und
weitere Update-Automatiken betroffen.
Der Knackpunkt ist dabei die "unbeobachtete"
Eingriffsmöglichkeit von Softwareherstellern in die Systeme,
ohne dass ein Administrator Updates zuvor prüfen und freigeben
muss. Eine
Dokumentation zu Microsofts
Online-Update erläutert: "Das [schleswig-holsteinische]
LDSG schreibt
bindend vor, dass Zugriffe, mit denen Änderungen an
automatisierten Verfahren (also auch an den den Verfahren zugrunde
liegenden Betriebssystemen) bewirkt werden können, nur den
dazu ausdrücklich berechtigten Personen möglich sein
dürfen. Die Zugriffe dieser Personen sind zu protokollieren
und zu kontrollieren. Bei der Erbringung von Wartungsarbeiten oder
von vergleichbaren Unterstützungstätigkeiten durch
Stellen oder Personen außerhalb der Daten verarbeitenden
Stelle hat sie dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene
Daten nur im Rahmen ihrer Weisungen verarbeitet werden. Sie hat die
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu
treffen, um dies sicherzustellen. Die Aufträge und die
ergänzenden Weisungen zu den technischen und organisatorischen
Maßnahmen sind schriftlich festzulegen."
Noch heikler ist es, wenn die personenbezogenen Daten auf den IT-Systemen sensitiven Bereichen entstammen, wie etwa bei Angaben zur Gesundheit. Dann ist bei sogar eine Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten erforderlich.
Das ULD sieht jedoch auch gesetzeskonforme Möglichkeiten, auf dem Laufenden zu bleiben, indem man:
Um den Patch-Stand der eigenen Server zu ermitteln, kann der
Microsoft Baseline Security Analyzer
dienen, den Microsoft allerdings in der derzeitigen Version nur
für englischsprachige Systeme empfiehlt. Das Programm
ermöglicht die Versionsprüfung von Rechnern per Netzwerk
ohne Installation von Software auf den Zielsystemen.
Diesen und weitere Hinweise gibt das
ULD übrigens in seinem neuen
Bereich zum Systemdatenschutz.