16. April 2003
"Die Wiederherstellung eines effizienten Schutzes der
Telekommunikationsfreiheit gehört ganz oben auf die
innenpolitische Tagesordnung", forderte der schleswig-holsteinische
Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Helmut
Bäumler, anlässlich der Vorstellung des
Datenschutzberichts 2003 des
Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz (ULD). Bäumler kritisierte die zunehmende
Überwachung der Telekommunikation, die aus einem nur im
äußersten Fall zulässigen Rechtseingriff zum
"alltäglichen Standardmittel der Strafverfolgung" geworden
sei: "Wir dürfen den kontinuierlichen Abbau von Grundrechten
nicht nur resignativ zur Kenntnis nehmen, sondern müssen die
Kraft aufbringen, solche Entwicklungen zu stoppen und zum Positiven
zurückzuwenden." Der erste Schritt dazu müsse die von der
Bundesregierung seit Jahren versprochene Analyse der Gründe
für den enormen Anstieg der Telekommunikationsüberwachung
sein.
Auch angesichts der Bedrohungen durch Krieg und Terrorismus bleiben die Bewahrung und der Ausbau einer auf Demokratie, Grundrechten und vor allem dem Schutz der Privatsphäre basierenden Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Alternative. Nichts wäre falscher, als angesichts einzelner terroristischer Straftaten in Deutschland die Freiheitsrechte ohne Not aufs Spiel zu setzen. Bäumler weiter: "Unter dem Schock des 11. September und unter dem Eindruck einer ständig – aus welchem Grund auch immer – steigenden Kriminalstatistik sind wir in den vergangenen Jahren schon einige Schritte zu weit gegangen."
So hat sich beispielsweise bei der Kontrolle der Rasterfahndung im Anschluss an den 11. September 2001 dem Bericht des ULD zufolge herausgestellt, dass die Aktivitäten des Bundeskriminalamtes (BKA) von der geltenden Rechtslage nicht gedeckt waren. Die Rasterfahndung wurde für Zwecke der Gefahrenabwehr betrieben, für die nur die Länder zuständig sind. Das BKA hätte in diesem Bereich allenfalls im Auftrag der Länder tätig werden, nicht aber den wesentlichen Teil der Rasterfahndung in eigener Regie durchführen dürfen. Bäumler kommentierte: "Unabhängig davon sollten, sobald die Polizei die Resultate der Rasterfahndung veröffentlicht hat, ihr Aufwand und Nutzen sowohl unter personellen und finanziellen als auch unter grundrechtlichen Gesichtspunkten einer objektiven und ergebnisoffenen Evaluation unterzogen werden."
Als verbesserungsbedürftig erwies sich auch der Datenschutz
im medizinischen Sektor: Trotz des bisherigen Erfolges der Aktion
Datenschutz in meiner Arztpraxis
gäbe es im Umgang mit Patientendaten weiterhin Defizite. In
einem besonders krassen Fall fand das ULD nach Hinweisen von
Passanten sensitive Patientendaten im offenen Container auf dem
Bürgersteig, wohin sie ein Arzt hatte "entsorgen" lassen. Und
bei der Kontrolle des Krankenhauses Itzehoe stellten die
Prüfer so gravierende Mängel fest, dass diese noch
während der laufenden Kontrolle sofort beseitigt werden
mussten. Dies betraf insbesondere den unkontrollierten
Direktzugriff externer Softwarehäuser und Wartungsfirmen auf
sensitive Patientendaten. Bei einer anderen Kontroll beim
Medizinischen Dienst der Krankenkassen gab es zwar keine
gravierenden Gesetzesverstöße, das ULD fand aber eine
ganze Reihe von Punkten, in denen "die Datensicherheit noch
verbessert werden muss".
In vielen anderen Gebieten mache der Datenschutz aber auch deutliche Fortschritte. Bäumler begrüßte die bei vielen Behörden und Unternehmen gewachsene Erkenntnis, dass zu einem guten Produkt- und Dienstleistungsangebot auch ein überzeugendes Datenschutzkonzept gehört. Ein Datenschutz, der nicht im Nachhinein auf bestehende Konzepte aufgepfropft oder mit Druck und Sanktionen durchgesetzt werden müsse, habe zudem erheblich bessere Realisierungschancen.