3. Juni 2002
Am vergangenen Freitag hat die Bundesratsmehrheit auf Antrag des Landes Niedersachsen den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen" auf den Weg gebracht. Hinter dem Wortungetüm und unter dem Deckmäntelchen des Kindermissbrauchs verstecken sich Grundrechtseinschränkungen durch eine Ausdehnung der Überwachung von Internet und Telekommunikation, die bei Datenschützern und Bürgerrechtlern auf Befremden und deutlichen Widerstand stoßen.
Der Vorsitzende der
Deutschen Vereinigung für
Datenschutz, Dr. Thilo Weichert, kommentiert: "Was hier
unter dem Vorzeichen der Bekämpfung des Kindermissbrauchs
betrieben wird, zeugt von Skrupellosigkeit im Umgang mit unseren
Grundrechten in der Informationsgesellschaft. Kindermissbrauch ist
ein widerliches Verbrechen, das mit geeigneten und
verhältnismäßigen Mitteln aufgeklärt und
bekämpft werden muss. Die Vorratsdatenspeicherung gehört
hierzu nicht. Es zeugt nicht von demokratischer Kultur, wenn derart
zentrale Fragen nebenbei unter falschem Vorzeichen und ohne
Diskussion kurz vor Wahlen durchgezogen werden sollen.
Verfassungswidrige Regelungen können nicht dadurch
entschuldigt werden, dass sie für Wahlkampfzwecke für
nützlich angesehen werden."
Selbst der häufig eher zurückhaltende
Bundesbeauftragte
für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, sieht darin eine
"unakzeptable Vorratsspeicherung". Der Vorschlag
verpflichte die Internet- und Telekommunikations-Provider zur
'vorsorglichen' Speicherung der Verbindungs-, Nutzungs-,
Bestands- und Abrechnungsdaten von Millionen rechtstreuer
Bürger. Diese Daten sollen für die Erfüllung
sämtlicher Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz
bereitstehen. Die Dauer der Speicherung und die Voraussetzungen
für den Zugriff auf diesen riesigen Datenbestand sollen durch
neue Mindest- und Höchstfristen bestimmt werden. Dr. Jacob:
"Ich lehne entschieden ab, dass diese Fristen nicht der
Gesetzgeber, sondern die Exekutive durch Rechtsverordnung festlegen
soll. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlichen
Grundsatz, wonach die wesentlichen Entscheidungen über
Grundrechtseingriffe dem Parlament vorbehalten sind."
Noch drastischere Worte findet das
Unabhängiges
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und
spricht von einem sabotagerartigen "Anschlag auf das Recht auf
unbeobachtete Kommunikation". In einer Pressemitteilung
heißt es dazu: "Zum letztmöglichen Zeitpunkt in
dieser Legislaturperiode, versteckt in einem ganzen Paket von
Gesetzesanträgen, wird im Bundesrat zum wiederholten Mal der
Versuch gestartet, den Datenschutz für Internet und
Telekommunikation fast vollkommen auszuhebeln. Es würde sich
dabei um eine Systemveränderung von gravierendem Ausmaß
handeln. Die Verfechter des Gesetzesvorschlages scheuen sich nicht
einmal, ihr Vorhaben ausdrücklich als
'Vorratsspeicherung' zu bezeichnen. In der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts steht die
'Vorratsspeicherung' seit fast 20 Jahren als Synonym
für eine verfassungswidrige staatliche Sammelwut, bei der
Daten, die vielleicht irgendwann einmal für staatliche Zwecke
nützlich sein könnten, gespeichert werden."
Der Bundesratsvorstoß stellt das bisherige
Teledienstedatenschutzrecht auf den Kopf und ignoriert völlig
die erst kürzlich vom Gesetzgeber im Elektronischen
Geschäftsverkehr-Gesetz (EGV) bestätigten Grundsätze
der Datenvermeidung, Datensparsamkeit und der Möglichkeit
anonymer Nutzungen für das Internet. Datenschutz bei
Telekommunikation und Internetnutzung bedeutet bislang die
gesetzlich verbriefte Sicherheit aller Bürger, dass nur die
für die Abwicklung und Abrechnung der Nutzung erforderlichen
Daten überhaupt gespeichert werden dürfen. "Wer
plant, jeden Klick im Internet, jede E-Mail, jede Pager-Nachricht
und jede SMS aufzuzeichnen und die Möglichkeit der Auswertung
durch Polizei und Geheimdienste zu schaffen, der legt das Fundament
für eine 'Gedankenpolizei'. Unser Rechtsstaat
würde endgültig zum Präventions- und
Überwachungsstaat mutieren", resümiert auch der
Landesbeauftragte
für den Datenschutz Niedersachsen.
In der vorgesehenen Protokollierungspflicht sieht das ULD einen
so gewichtigen Vorgang, dass er weitere massive
Datenschutzverschlechterungen, die im ebenfalls im Gesetzespaket
des Bundesrates enthalten sind, in den Hintergrund drängt.
Dazu gehören unter anderem die "Standorterkennung eines
aktiv geschalteten Mobiltelefons", die "Überwachung
der Telekommunikation auch zu Fahndungszwecken" und
"anfallende Einbuchungsdaten von Mobiltelefonen in Echtzeit
und im automatisierten Verfahren an die zuständigen Stellen zu
übermitteln" (Zitate aus einer
Pressemitteilung des Bundesrats).