6. Mai 2002
Zum zweiten Mal in sechs Monaten ist es dem
Verbrauchermagazin ARD-Ratgeber Technik
mithilfe von Hackern gelungen, in Online-Bank-Rechner einzudringen.
Nur durch den tatsächlichen Einbruch scheint es möglich
zu sein, den Banken Sicherheitslücken nachzuweisen: Laut
einer Begleitmeldung des NDR zur
Sendung vom 5. Mai 2002 bestreiten "die
Kreditinstitute" immer noch, "dass es je einen
erfolgreichen Einbruch in einen Bankrechner gab". Nach dem
ersten NDR-Hack bei der HypoVereinsbank im September 2001
hätten Sparkassenchefs die Redaktion verklagt, weil "die
gesagt hatte, es gäbe auch in den Online-Bankzugängen
anderer Banken und Sparkassen gefährliche
Schlupflöcher" - allerdings sei bislang kein Prozess
verloren gegangen.
Nun hat der "Ethical Hacker" des NDR, die
IT-Sicherheitsberaterfirma
Multimedia Network Systems,
beispielhaft bei zwei Sparkassenangeboten bewiesen, dass es auch
dort Schlupflöcher gibt. Dabei gelang es den testweisen
Angreifern durch Fehler in der Schutzsoftware simpel gestrickte
Administrator-Accounts ("Doof1", "test", ...)
auszuspionieren und so Zugang zu den Sparkassenrechnern zu
erlangen. In der ARD-Sendung hieß es dazu weiter (vgl.
Sendemanuskript): "Übrigens
haben wir beim Test keine Webseite ernsthaft verändert, um uns
nicht strafbar zu machen. Aber zum Risikobeweis hat sich ein
ausländischer Hacker diesen Scherz für uns erlaubt. Sie
zu Hause hätten einen Kontendieb sicher eh nicht bemerkt, denn
der muss nur einen Buchstaben ändern, schon ist das
Geld weg."
Harsche Kritik an dieser Vorgehensweise äußerte
Prof. Dr. Hartmut Pohl (Institut
für Informationssicherheit, Köln). Abgesehen von der
datenschutzrechtlichen Brisanz stünden schließlich
sowohl das Ausspähen von Daten als auch die Anstiftung dazu
unter Strafe. Angesichts der Ausführung des Angriffs durch
einen Sicherheitsberater fragt Pohl: "Sind Sicherheitsberater
überhaupt vertrauenswürdig und verlässlich? Wer
überprüft die Sicherheitsberater? Welchen Anteil an
kriminellen Hacks haben überhaupt
Sicherheitsunternehmen?"
Das NDR-Team hatte beim aktuellen Test nach eigenen Angaben "Tausende von Kundendaten ... in einer einzigen Nacht ein[gesehen]", im letzten Jahr hätte man "fast 1,5 Millionen Kundenbuchungen kopieren und von Anlagen über Dispokreditlimits, Geldfluss, und Kontenpfändungen bis zu Zahlungsunfähigkeiten alle Daten auslesen" können. Pohl befürchtet, dass bei derartigen Aktionen "die Daten auch völlig Unbeteiligten zur Kenntnis kommen oder sogar gezielt an einen nicht mehr überschaubaren Kreis weitergegeben werden oder bereits verkauft worden sind". Weiterhin beklagt er: "In der Vergangenheit sind von Medien für derartige kriminelle Hackereien bis zu 25 000 Euro gezahlt worden." Damit entstünde der Eindruck, dass mit kriminellen Aktivitäten Geld verdient werden soll.
Nicht zuletzt stellt Pohl aber auch die Frage, wer die
betroffenen Bankkunden/Bürger vor Nachahmungstätern und
Trittbrettfahrern schützt und wie es mit der persönlichen
Haftung des Vorstands der betroffenen Geldinstitute aussieht. Denn
diese seien schließlich durch das Gesetz zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG) zu
IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Maren Geisler vom
Verbraucherzentrale Bundesverband
forderte in der ARD-Sendung die Banken auf, "vor dem
Hintergrund dieser Vorkommnisse, jetzt endlich ihre allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern. Darüber hinaus
sollte auch der Gesetzgeber jetzt endlich klare Regelungen
schaffen: zum Beispiel in Form einer Produkthaftung dahingehend,
dass derjenige der Online-Banking anbietet, beweisen muss,
dass bei einem Missbrauch sein System hundertprozentig sicher
war."
Gegenwind droht Experten beim Test von
Sicherheitslücken nun auch durch das
Zugangskontrolldiensteschutzgesetz
(ZKDSG) – siehe hierzu auch einen Beitrag von
Rechtsanwalt Ulrich Emmert in KES 2002/2, S. 6.