5. November 2001
Mit "großer Sorge" beobachtet der Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
BITKOM die
aktuellen Bestrebungen, durch so genannte Sicherheitspakete
Behörden einen umfassenden Zugriff auf alle Daten der Nutzer
von Telekommunikation und Telediensten zu ermöglichen und
Mindestspeicherfristen einzuführen. BITKOM akzeptiere und
unterstütze das politische Ziel, die innere Sicherheit zu
gewährleisten und dem internationalen Terrorismus
Aktionsräume und -möglichkeiten abzuschneiden. Die
Terroranschläge in den USA dürften jedoch nicht als
Anlass dazu dienen, vorschnell überschießende
Eingriffsbefugnisse zu schaffen, die verfassungsrechtlich
bedenklich sind.
Die weitreichenden Präventivmaßnahmen erscheinen schon im Ansatz unverhältnismäßig: Es sei nicht nachgewiesen worden, dass man durch geplante Maßnahmen wie die Überwachung und langfristige Speicherung von Verbindungs- und Nutzungsdaten überhaupt eine Effizienzsteigerung bei der Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung erreichen könne. Neben zu erwartenden einschneidenden Auswirkungen für die Privatsphäre und für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stünden dem insoweit schon zweifelhaften Mittel weitreichende Belastungen gegenüber, die sich auf die Herstell- und Betriebskosten für Netze und Dienste niederschlagen dürften.
Momentanen Formulierungen zufolge solle in verschiedenen Gesetzen unter anderem eine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden. Der geplante § 18 a des Bundesverfassungsschutzgesetzes sehe beispielsweise vor, geschäftsmäßige Telekommunikations- und Telediensteanbieter zu verpflichten, auf Anfrage kostenlos und auch rückwirkend Auskunft über Verbindungs- und Nutzungsdaten zu erteilen. Die Einbeziehung aller geschäftsmäßigen Anbieter würde laut BITKOM zudem die vollständige Speicherung der Daten der In-house-Kommunikation von Firmennetzen jedweder Größe bedeuten, eine gewaltige, praktisch nicht umsetzbare Anforderung.
Außerdem stehe zu befürchten, dass die geplanten Maßnahmen zu einer bedenklichen Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit führen könnten, etwa beim Angebot von anonymen Prepaid-Produkten. Dem Datenschutzrecht ist jedoch auf europäischer Ebene und in deutschen Gesetzen als Ziel vorgegeben, die anonyme und pseudonyme Nutzung zu gewährleisten, eine spurenlose Kommunikation zu ermöglichen und den Grundsatz der Datenvermeidung umzusetzen. Zu diesen grundsätzlichen Entscheidungen stehen die geplanten Maßnahmen in eklatantem Widerspruch.
Das geltende Telekommunikations- und Strafverfahrensrecht enthält ausreichende Regelungen, um schon jetzt eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. BITKOM plädiert daher dafür, das Bemühen zunächst bei der Nutzung dieser Möglichkeiten und der Aufarbeitung bestehender Vollzugsdefizite anzusetzen. Zwingend erforderlich sei darüber hinaus, alle neu beschlossenen Eingriffsbefugnisse in angemessener Weise zu befristen und einer ergebnisoffenen Erfolgskontrolle zu unterziehen.
siehe auch unsere Meldung "Terror legitimiert keinen Überwachungsstaat" zum gleichen Thema (18. September 2001)