11. September 2000
Der RSA-Algorithmus ist nun Allgemeingut. Zwei Wochen vor dem
Ablauf des US-Patents hat
RSA Security am 6. September das
bekannteste Public-Key-Verschlüsselungs- und
Signatur-Verfahren in die "Public Domain" entlassen. Konkrete
Implementierungen des Algorithmus (auch durch RSA Security) bleiben
trotzdem unverändert durch Urheberrechte geschützt.
Nach 23 Jahren fällt damit dennoch eine Hürde für
den weltweiten Aufbau von Public-Key-Infrastrukturen (PKI). Denn
bislang mussten kommerzielle RSA-Nutzer in den USA
Lizenzgebühren zahlen, auch wenn keine Implementierung durch
RSA Security Verwendung fand. Europäische Software kostete
quasi doppelt oder konnte gar nicht erst vertrieben werden. Aber
auch innerhalb der Vereinigten Staaten kam es mehrfach zu Streit:
Aufgrund des Patents musste beispielsweise die 2er-Version der
Krypto-Software PGP (Pretty Good Privacy) mit einer langsameren
Referenzimplementierung auskommen. Dabei waren Gültigkeit und
Tragweite des RSA-Patents nicht unumstritten: Die
Rechtsanwälte Patrick J. Flinn und James M. gingen sogar so
weit, das bisherige Quasi-Monopol 1997 in einem
Artikel auf "Glück, leere
Drohungen und die Naivität potenzieller Wettbewerber"
zurückzuführen.
Mit der vorzeitigen Freigabe wollte RSA Security nach den Worten von CEO Art Coviello mit unlängst verbreiteten irreführenden Berichten aufräumen. Die Kommerzialisierung des Patents habe letztlich geholfen, hochsichere und interoperable Produkte zu entwickeln. In einer FAQ-Liste beteuert RSA Security zudem, die Nutzung der Begriffe "RSA Algorithmus", "RSA Cryptosystem" usw. im Zusammenhang mit der Implementierung des RSA-Verfahrens nicht durch markenrechtliche Ansprüche erschweren zu wollen. Einen gesteigerten Wettbewerb heiße man willkommen, da er sowohl die Technik als auch den Markt voranbringe.